Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung
Die Tabelle zeigt die einfachen Gebührenwerte. Je nach Art der Tätigkeit werden diese Werte mit einem Gebührensatz zwischen 0,1 und 3,5 multipliziert.
Bei Fällen, in denen es nicht um Geld geht (z.B. Kündigungen, Baugenehmigungen), gibt es gesetzliche Vorschriften oder Richtwerte, wie hoch der Gegenstandswert anzusetzen ist.
Wir erklären es Ihnen gerne.
Im Fall eines Gerichtsverfahrens wird die endgültige Höhe des Gegenstandswertes durch das Gericht festgelegt.
Kontakt
Rechtsanwälte Bünger & Giebl
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