Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung

 Gebührentabelle für Anwaltsvergütung im Zivilverfahren

Die Tabelle zeigt die einfachen Gebührenwerte. Je nach Art der Tätigkeit werden diese Werte mit einem Gebührensatz zwischen 0,1 und 3,5 multipliziert.

Bei Fällen, in denen es nicht um Geld geht (z.B. Kündigungen, Baugenehmigungen), gibt es gesetzliche Vorschriften oder Richtwerte, wie hoch der Gegenstandswert anzusetzen ist.

 

Wir erklären es Ihnen gerne.

Im Fall eines Gerichtsverfahrens wird die endgültige Höhe des Gegenstandswertes durch das Gericht festgelegt.

Kontakt

Rechtsanwälte  Bünger & Giebl

 

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