Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung

Welche Kosten entstehen

Guter Rat ist nicht umsonst; muss aber auch nicht teuer sein. Das dem Anwaltshonorar zu Grunde liegende

Gebührenrecht ist kompliziert und für den Außenstehenden schwer durchschaubar.

 

Anhand der dargestellten Grundprinzipien, versuchen wir Ihnen das Zustandekommen des Anwaltshonorars aufzuzeigen.

 

Grob betrachtet ist die Honorarstruktur davon abhängig, ob es sich nur um eine Erstberatung, ein außergerichtliches

Tätigwerden oder um eine Vertretung vor Gericht handelt.

 

Neben dem eigentlichen Anwaltshonorar können zusätzlich Sachkosten für z.B. Fotokopien, Telefongebühren,

Briefporto, etc. entstehen.

 

Zu den eigenen Anwaltskosten kommen im gerichtlichen Verfahren die Gerichtsgebühren sowie unter Umständen die Anwaltskosten des Gegners.

 

Im Fall eines gewonnenen Gerichtsprozesses können Sie sich Ihre Kosten von der Gegenseite i. d. R. erstatten lassen. Erzielen Sie vor Gericht nur einen Teilerfolg, können Sie die Kosten höchstens auch nur anteilig dem Gegenüber

in Rechnung stellen.

 

Bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten ist es sinnvoll eine Zwischenabrechnung zu vereinbaren.

So behalten Sie den Überblick über die Kosten.

Kontakt

Rechtsanwälte  Bünger & Giebl

 

​Tel:      0511. 44 50 55  oder  75 58 02

Fax:     0511. 75 58 00

Email:  kanzlei@kgb-anwaelte.de

 

Adress​​​​​​e: Vinnhorster Weg 51

30419 Hannover